Der Vorstand setzt sich aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und drei bis fünf weiteren Mitgliedern zusammen. Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Mitgliederversammlung für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Dem Vorstand obliegen alle Aufgaben und Kompetenzen, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.
Die Mitglieder des Vorstandes sind Geschäftsleitungsmitglieder oder im Verwaltungsrat ihrer Firmen. Sie stehen mit ihrem Namen für die Verantwortung, die SCFA zu einem attraktiven und starken Verband zu entwickeln, der sich intelligent und kraftvoll für die Anliegen der Betriebe der Lebensmittelindustrie einzusetzen weiss.