Agrarpolitik

Die vom Bundesrat am 12. Februar 2020 veröffentlichte Botschaft zur AP22+ ging aus der Sicht der SCFA in die richtige Richtung: Die Landwirtschaft sollte so positioniert werden, dass den Anliegen der Bevölkerung und insbesondere ihrer erhöhten ökologischen Sensibilität Rechnung getragen wird; ausserdem sollte die Effizienz der Betriebe gestärkt, die Umweltbelastung sowie der Verbrauch von nicht erneuerbaren Ressourcen reduziert und ein Massnahmenpaket als Alternative zur Trinkwasserinitiative umgesetzt werden. Die Reduktion des ökologischen Fussabdrucks war das zentrale Element der Reform. Auch deshalb wurde in der Botschaft ein Rückgang des Selbstversorgungsrades auf 52% im Jahr 2025 prognostiziert.

Das Parlament sistierte die Behandlung der AP22+, bis der Bundesrat in einem Bericht einige geforderte Nachbesserungen liefert. Dieser Entscheid ist im Grundsatz zu begrüssen: Im Bericht des Bundesrates sollen Themen wie der angestrebte Selbstversorgungsgrad der Schweiz, die Nachhaltigkeit der Produktion sowie unternehmerische Freiheit und Bürokratieabbau für die Produzenten untersucht werden. Eine solche Auslegeordnung ist sinnvoll und nötig. Die bisherige Vision des Bundesrates ist so ambitioniert wie unerreichbar, lautete sie doch wie folgt: «Die Land- und Ernährungswirtschaft ist über alle Stufen markt- und wertschöpfungsorientiert. Sie stellt ressourcenschonend Qualitätsprodukte für das In- und Ausland her und erbringt die von der Gesellschaft erwarteten Leistungen effizient.» Diese eierlegende Wollmilchsau ist auf der Basis der gegenwärtigen Agrarpolitik kaum zu finden. Eine Gewichtung der einzelnen Bereiche und ihrer möglichen Auswirkungen tut not.

Der Zahlungsrahmen für die Jahre 2022 bis 2025 in der Höhe von 13,774 Milliarden Franken wurde zum Glück freigegeben, womit die kommenden Jahre auf einer gesicherten Grundlage produziert und investiert werde kann.